Verzugszinsen sind grundsätzlich berechtigt, wenn du tatsächlich in Verzug bist. Entscheidend ist aber die Höhe des Zinssatzes – und die ist gesetzlich gedeckelt.
Der gesetzliche Verzugszins
Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gilt der höhere Satz von 9 Prozentpunkten.
Wird dir als Verbraucher ein Zinssatz von 9 % oder mehr berechnet, lohnt sich ein genauer Blick – häufig ist das zu hoch angesetzt.
Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich (jeweils zum 1. Januar und 1. Juli). Maßgeblich ist der zum jeweiligen Zeitraum gültige Wert.
Die 40-Euro-Pauschale gilt nicht für Verbraucher
Eine häufige Fehlerquelle: die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie steht Gläubigern nur gegenüber Nicht-Verbrauchern zu. Als Verbraucher schuldest du sie nicht.
So prüfst du deine Forderung
- Bist du Verbraucher oder Unternehmer? (Entscheidet über 5 vs. 9 Prozentpunkte.)
- Welcher Zinssatz wird im Schreiben genannt?
- Liegt er über dem gesetzlichen Verbraucher-Satz, widersprich der Differenz.
- Prüfe zusätzlich, ob eine unzulässige 40-€-Pauschale enthalten ist.
Mit dem Analyse-Tool musst du nicht selbst rechnen: Es erkennt Zinssatz und Pauschale und markiert überhöhte Beträge automatisch.