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Verbraucherrecht · 1 Min. Lesezeit

Das P-Konto: So schützt du dein Existenzminimum vor einer Pfändung

Droht eine Kontopfändung, ist schnelles Handeln entscheidend. Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bleibt dir dein monatliches Existenzminimum garantiert erhalten.

Das P-Konto: So schützt du dein Existenzminimum vor einer Pfändung

Eine Kontopfändung kann das ganze Guthaben blockieren – auch Lohn, Rente oder Sozialleistungen. Das P-Konto verhindert genau das: Es schützt automatisch einen monatlichen Grundbetrag, über den du frei verfügen kannst.

Ohne P-Konto kann bei einer Pfändung dein komplettes Guthaben eingefroren werden. Mit P-Konto bleibt dein Existenzminimum geschützt.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit Pfändungsschutz. Jede Person darf ein solches Konto führen. Es funktioniert wie dein bisheriges Konto – nur mit einem automatisch geschützten Freibetrag.

Der geschützte Grundfreibetrag

Bis zu einem monatlichen Grundfreibetrag (rund 1.560 €, Stand prüfen – er wird jährlich zum 1. Juli angepasst) bleibt dein Guthaben unantastbar. Nur was darüber liegt, ist pfändbar.

Balken: geschützter Grundfreibetrag in Grün, darüber liegender pfändbarer Betrag in Rot
Bis zum Freibetrag bleibt dein Guthaben geschützt – nur der Teil darüber ist pfändbar.

Mehr Schutz für Familien

Hast du Unterhaltspflichten (z. B. Kinder) oder erhältst bestimmte Sozialleistungen, erhöht sich der Freibetrag. Dafür brauchst du eine Bescheinigung – etwa von der Schuldnerberatung, Familienkasse, dem Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger.

So wandelst du dein Konto um

Gut zu wissen

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kannst du in begrenztem Umfang in den Folgemonat übertragen. Bei Problemen hilft die kostenlose Schuldnerberatung weiter.

Wenn die Pfändung auf einer überhöhten Inkasso-Forderung beruht, lohnt zusätzlich die Prüfung der Forderung selbst – unsere regelbasierte Analyse zeigt dir den fairen Kern.