Eine Kontopfändung kann das ganze Guthaben blockieren – auch Lohn, Rente oder Sozialleistungen. Das P-Konto verhindert genau das: Es schützt automatisch einen monatlichen Grundbetrag, über den du frei verfügen kannst.
Ohne P-Konto kann bei einer Pfändung dein komplettes Guthaben eingefroren werden. Mit P-Konto bleibt dein Existenzminimum geschützt.
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit Pfändungsschutz. Jede Person darf ein solches Konto führen. Es funktioniert wie dein bisheriges Konto – nur mit einem automatisch geschützten Freibetrag.
Der geschützte Grundfreibetrag
Bis zu einem monatlichen Grundfreibetrag (rund 1.560 €, Stand prüfen – er wird jährlich zum 1. Juli angepasst) bleibt dein Guthaben unantastbar. Nur was darüber liegt, ist pfändbar.
Mehr Schutz für Familien
Hast du Unterhaltspflichten (z. B. Kinder) oder erhältst bestimmte Sozialleistungen, erhöht sich der Freibetrag. Dafür brauchst du eine Bescheinigung – etwa von der Schuldnerberatung, Familienkasse, dem Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger.
So wandelst du dein Konto um
- Verlange bei deiner Bank die Umwandlung in ein P-Konto – das ist dein Recht und kostenlos.
- Die Umwandlung wirkt rückwirkend zum Monatsbeginn (kurze Frist beachten).
- Du brauchst kein neues Konto – dein bestehendes wird umgestellt.
Gut zu wissen
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kannst du in begrenztem Umfang in den Folgemonat übertragen. Bei Problemen hilft die kostenlose Schuldnerberatung weiter.
Wenn die Pfändung auf einer überhöhten Inkasso-Forderung beruht, lohnt zusätzlich die Prüfung der Forderung selbst – unsere regelbasierte Analyse zeigt dir den fairen Kern.