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Inkasso-Wissen · 2 Min. Lesezeit

Inkasso-Schreiben erhalten? Diese 5 Posten sind oft überhöht

Mahnkosten, Gebühren, Auslagen – viele Inkassoschreiben enthalten Positionen, die rechtlich gar nicht oder nur teilweise geschuldet sind. Wir zeigen, worauf du achten solltest.

Inkasso-Schreiben erhalten? Diese 5 Posten sind oft überhöht

Ein Inkassoschreiben wirkt oft einschüchternd: hohe Summen, juristische Begriffe, kurze Fristen. Doch nicht jeder aufgeführte Betrag ist automatisch berechtigt. Häufig summieren sich Posten, die einer rechtlichen Prüfung gar nicht standhalten.

Wer ungeprüft zahlt, zahlt im Schnitt deutlich mehr als nötig – manchmal das Doppelte des berechtigten Kerns.

1. Mahnkosten der ersten Mahnung

Die Kosten der ersten Mahnung sind regelmäßig nicht erstattungsfähig, weil der Verzug erst durch sie begründet wird (§§ 286, 280 BGB). Erst ab der zweiten Mahnung können – in engen Grenzen – Kosten anfallen.

2. Überhöhte Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr ist im Inkasso auf eine Schwelle begrenzt. Wird ein Satz von 1,3 oder höher angesetzt, obwohl der Fall einfach und unbestritten ist, ist die Gebühr häufig zu kürzen.

Balkendiagramm: geltend gemachte Geschäftsgebühr 100 % gegenüber berechtigtem Anteil rund 69 %
Geltend gemacht vs. berechtigter Anteil (Beispielwerte) bei einer Reduktion auf die Schwellengebühr.

3. Einigungsgebühr ohne echten Vergleich

Eine Einigungsgebühr setzt einen echten Vergleich (gegenseitiges Nachgeben) voraus. Eine bloße Ratenzahlungsvereinbarung genügt dafür nicht – die Gebühr ist dann nicht geschuldet.

4. Auslagenpauschale über dem Deckel

Die Post- und Telekommunikationspauschale ist gesetzlich begrenzt (Nr. 7002 VV RVG, max. 20 €). Alles darüber ist nicht erstattungsfähig.

5. Verwaltungs- und Bearbeitungspauschalen

Pauschalen für eigenen Verwaltungs-, Bearbeitungs- oder Personalaufwand sind kein erstattungsfähiger Verzugsschaden. Solche Posten tauchen unter wohlklingenden Namen auf – und sind oft komplett streichbar.

Gestapelter Balken: Hauptforderung als fairer Kern, Gebühren und Pauschalen als oft überhöhter Anteil
Aufschlüsselung der Posten: Hauptforderung (fairer Kern) gegenüber Gebühren und Pauschalen.

So gehst du vor

  1. Zahle nicht vorschnell den Gesamtbetrag.
  2. Prüfe jeden Posten einzeln – Hauptforderung getrennt von Gebühren und Pauschalen.
  3. Widersprich den überhöhten Positionen schriftlich und biete den berechtigten Kern an.

Genau dabei hilft dir unser Analyse-Tool: Es erkennt die Posten automatisch und rechnet den fairen Kern transparent aus.