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Gebühren · 1 Min. Lesezeit

Geschäftsgebühr 1,3 – wann das Inkassobüro zu viel verlangt

Die Geschäftsgebühr ist der größte Hebel in vielen Inkassoschreiben. Wir erklären die Schwellengebühr und wann eine Reduktion auf 0,9 oder 1,3 angebracht ist.

Geschäftsgebühr 1,3 – wann das Inkassobüro zu viel verlangt

Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ist eine sogenannte Rahmengebühr: Sie kann zwischen 0,5 und 2,5 liegen. Doch der Rahmen darf nicht beliebig ausgereizt werden.

Die Schwellengebühr

Für durchschnittliche Fälle gilt die Schwellengebühr von 1,3. Ein höherer Satz ist nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit gerechtfertigt – und das muss begründet werden.

Ohne belegte besondere Umstände ist eine Geschäftsgebühr über 1,3 regelmäßig auf die Schwelle zu reduzieren.

Im reinen Inkasso einfacher, unbestrittener Forderungen wird häufig sogar nur eine Gebühr von 0,9 als angemessen angesehen.

Balkendiagramm der Gebührensätze 0,9, 1,3 und 2,5 mit hervorgehobener Schwelle bei 1,3
0,9 (einfaches Inkasso) · 1,3 (Schwelle) · 2,5 (Maximum) – nur belegte Umstände rechtfertigen mehr als 1,3.

Rechenbeispiel

Setzt ein Büro eine Gebühr von 1,9 an, obwohl der Fall einfach ist, ergibt sich gegenüber der Schwelle 1,3 eine spürbare Kürzung:

  1. Geltend gemachte Gebühr: Satz 1,9
  2. Berechtigt (Schwelle): Satz 1,3
  3. Differenz: rund 32 % der Gebühr sind zu viel angesetzt
Säulenvergleich: angesetzter Satz 1,9 gegenüber berechtigtem Satz 1,3, rund 32 Prozent zu viel
Visualisierung der Reduktion vom angesetzten Satz (1,9) auf die Schwellengebühr (1,3).

Was du tun kannst

Unser Tool erkennt den angesetzten Satz automatisch und zeigt dir die berechtigte Höhe.