Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ist eine sogenannte Rahmengebühr: Sie kann zwischen 0,5 und 2,5 liegen. Doch der Rahmen darf nicht beliebig ausgereizt werden.
Die Schwellengebühr
Für durchschnittliche Fälle gilt die Schwellengebühr von 1,3. Ein höherer Satz ist nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit gerechtfertigt – und das muss begründet werden.
Ohne belegte besondere Umstände ist eine Geschäftsgebühr über 1,3 regelmäßig auf die Schwelle zu reduzieren.
Im reinen Inkasso einfacher, unbestrittener Forderungen wird häufig sogar nur eine Gebühr von 0,9 als angemessen angesehen.
Rechenbeispiel
Setzt ein Büro eine Gebühr von 1,9 an, obwohl der Fall einfach ist, ergibt sich gegenüber der Schwelle 1,3 eine spürbare Kürzung:
- Geltend gemachte Gebühr: Satz 1,9
- Berechtigt (Schwelle): Satz 1,3
- Differenz: rund 32 % der Gebühr sind zu viel angesetzt
Was du tun kannst
- Prüfe, welcher Gebührensatz im Schreiben genannt ist.
- Frage dich: War der Fall wirklich besonders umfangreich oder schwierig?
- Wenn nicht, widersprich der überhöhten Gebühr und erkenne nur die Schwellengebühr an.
Unser Tool erkennt den angesetzten Satz automatisch und zeigt dir die berechtigte Höhe.